Die Höhe der entstehenden Kosten ist für jeden Ratsuchenden eine sehr wichtige Frage. Leider werden über die Kosten viele Gerüchte verbreitet und manch überzogenes Beispiel aus anderen Ländern zum Vergleich herangezogen.
Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes richtet sich in Deutschland
nach dem Gesetz. War dies früher die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
( BRAGO ), so gilt seit dem 01.07.2004 eine neue Regelung, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG).
Darin sind Gebührensätze für die meisten vorkommenden Fälle verbindlich vorgeschrieben.
In manchen Fällen ist ein gewisser Spielraum für die Festsetzung der einzelnen
Gebühr gegeben. In Beratungssachen ist vorgesehen, daß ein Preis vereinbart
wird.
Abgesehen von den Fällen der Strafverteidigung richtet sich die Berechnung der Gebühren zumeist nach einem Geschäftswert oder Streitwert. Dieser ergibt sich entweder aus der Sache selbst oder wird in bestimmter Höhe angenommen.
Der Streitwert richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse, das Sie an dem Rechtsstreit haben. Bei einer Zahlungsklage ist dies der eingeklagte Betrag der Forderung. Im Falle z. B. einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht entspricht der Streitwert dem dreifachen Monatseinkommen des Klägers.
In Verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, dazu zählt auch das Waffenrecht, siehe auch: -> Verwaltungsrecht -> Streitwertkatalog
Erstattung |
Kosten für die Inanspruchnahme eines Anwalts im Mahnverfahren sind
erstattungsfähig. Dazu OLG Nürnberg: |
OLG Nürnberg |
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